Rechtsprechung
   VG Berlin, 27.10.2021 - 26 L 149.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47747
VG Berlin, 27.10.2021 - 26 L 149.21 (https://dejure.org/2021,47747)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2021 - 26 L 149.21 (https://dejure.org/2021,47747)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - 26 L 149.21 (https://dejure.org/2021,47747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,47747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus VG Berlin, 27.10.2021 - 26 L 149.21
    Indes fallen Abgaben nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften des Unionsrechts über staatliche Beihilfen (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13. März 2001 - C-379/98 -, zum Stromeinspeisungsgesetz), es sei denn, dass sie die Art der Finanzierung einer Beihilfemaßnahme darstellen, so dass sie Bestandteil dieser Maßnahme sind (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27. Oktober 2005 - C-266/04 u.a. -und Urteil vom 3. März 2020 - C-75/18 -).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-5/14

    Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    Auszug aus VG Berlin, 27.10.2021 - 26 L 149.21
    Hingegen umfasst der Begriff der staatlichen Beihilfe staatliche Maßnahmen nicht, die zwar eine Differenzierung zwischen Unternehmen vornehmen und damit a priori selektiv sind, bei denen die Differenzierung jedoch aus der Natur der Sache oder dem inneren Aufbau der Regelung folgt, mit der sie in Zusammenhang stehen (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15. November 2011 - C-106/09 P u.a. - und vom 4. Juni 2015 - C- 5/14 - betreffend die Kernbrennstoffsteuer).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 213/08

    Klagen gegen Flughäfen Frankfurt-Hahn und Lübeck wegen Beihilfen an Ryanair

    Auszug aus VG Berlin, 27.10.2021 - 26 L 149.21
    Dieses Durchführungsverbot begründet Rechte der Einzelnen, die von den nationalen Gerichten zu beachten sind (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 213/08 -, Juris Rn. 23).
  • EuGH, 15.11.2011 - C-106/09

    Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der

    Auszug aus VG Berlin, 27.10.2021 - 26 L 149.21
    Hingegen umfasst der Begriff der staatlichen Beihilfe staatliche Maßnahmen nicht, die zwar eine Differenzierung zwischen Unternehmen vornehmen und damit a priori selektiv sind, bei denen die Differenzierung jedoch aus der Natur der Sache oder dem inneren Aufbau der Regelung folgt, mit der sie in Zusammenhang stehen (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15. November 2011 - C-106/09 P u.a. - und vom 4. Juni 2015 - C- 5/14 - betreffend die Kernbrennstoffsteuer).
  • EuGH, 03.03.2020 - C-75/18

    Die in Ungarn auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen

    Auszug aus VG Berlin, 27.10.2021 - 26 L 149.21
    Indes fallen Abgaben nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften des Unionsrechts über staatliche Beihilfen (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13. März 2001 - C-379/98 -, zum Stromeinspeisungsgesetz), es sei denn, dass sie die Art der Finanzierung einer Beihilfemaßnahme darstellen, so dass sie Bestandteil dieser Maßnahme sind (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27. Oktober 2005 - C-266/04 u.a. -und Urteil vom 3. März 2020 - C-75/18 -).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-1/09

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus VG Berlin, 27.10.2021 - 26 L 149.21
    Denn eine Verpflichtung nationaler Gerichte zum Erlass von Schutzmaßnahmen besteht nur, wenn die Voraussetzungen, die solche Maßnahme rechtfertigen, erfüllt sind (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11. März 2010 - C-1/09 - allerdings nur bezüglich eines Antrags auf Rückforderung einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe).
  • EuGH, 16.03.2021 - C-562/19

    Die polnische Einzelhandelssteuer und die ungarische Werbesteuer verstoßen nicht

    Auszug aus VG Berlin, 27.10.2021 - 26 L 149.21
    Dazu ist in einem ersten Schritt das Bezugssystem zu ermitteln, das heißt die im Mitgliedstaat geltende "normale" Steuerregelung, und in einem zweiten Schritt festzustellen, dass die in Rede stehende steuerliche Maßnahme insofern von diesem Bezugssystem abweicht, als sie Unterscheidungen zwischen Wirtschaftsunternehmen einführt, die sich im Hinblick auf das mit dem Referenzsystem verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteile vom 6. Oktober 2021 - C-55/19 P - und vom 16. März 2021 - C-562/19 P -).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-266/04

    Casino France - Begriff der Beihilfe - Abgabe auf die Verkaufsfläche - Zwingender

    Auszug aus VG Berlin, 27.10.2021 - 26 L 149.21
    Indes fallen Abgaben nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften des Unionsrechts über staatliche Beihilfen (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13. März 2001 - C-379/98 -, zum Stromeinspeisungsgesetz), es sei denn, dass sie die Art der Finanzierung einer Beihilfemaßnahme darstellen, so dass sie Bestandteil dieser Maßnahme sind (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27. Oktober 2005 - C-266/04 u.a. -und Urteil vom 3. März 2020 - C-75/18 -).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-55/19

    Prosegur Compañía de Seguridad / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen

    Auszug aus VG Berlin, 27.10.2021 - 26 L 149.21
    Dazu ist in einem ersten Schritt das Bezugssystem zu ermitteln, das heißt die im Mitgliedstaat geltende "normale" Steuerregelung, und in einem zweiten Schritt festzustellen, dass die in Rede stehende steuerliche Maßnahme insofern von diesem Bezugssystem abweicht, als sie Unterscheidungen zwischen Wirtschaftsunternehmen einführt, die sich im Hinblick auf das mit dem Referenzsystem verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteile vom 6. Oktober 2021 - C-55/19 P - und vom 16. März 2021 - C-562/19 P -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht